C 226/09 Verkündet am 14.10.2009 Brox Justizbeschäftigte (mD) als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle AMTSGERICHT GEILENKIRCHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Geilenkirchen auf die mündliche Verhandlung vom 16.09.2009 durch die Richterin Buntrock für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 676,13 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 120,67 … Urteil des AG Geilenkirchen vom 14.10.2009 zur Erstattung von Löhnen markengebundener Fachwerkstätten mit vertraglicher Bindung an die Versicherung weiterlesen
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